Schuldspruch gegen Ursula Haverbeck

Erneut wurde die inzwischen 92-jährige Ursula Haverbeck von einem deutschen Gericht für eine Aussage zu einer Haftstrafe verurteilt. Wieder war ein songenanntes “Meinungsdekikt” der Grund für diese Verurteilung. Meinungsdelikt? Wie passt das mit der Meinungsfreiheit in diesem Lande zusammen?

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (…) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.

Die im Deutschen Grundgesetz verbriefte Meinungsfreiheit in diesem Land ist leider das Papier nicht wert auf dem sie verfasst ist. Gerade erst wurde Ursula nach zweieinhalb Jahren im geschlossenen Vollzug aus der Kerkerhaft entlassen, schon wartete die Berliner Staatsanwaltschaft mit einer neuen Anklage gegen die Kämpferin.

Heute wurde nach recht kurzem Prozess das Urteil gesprochen. Die Verteidigung Ursulas plädierte auf Freispruch und die Staatsanwaltschaft forderte 1 Jahr und 3 Monate Haft ohne Bewährung.

Gerade eben verhängte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten gegen die 92-Jährige Ursula eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung. Die Verteidigung Ursulas wird in Revision gehen, so schnell wie es die Staatsanwälte und Gerichte möchten, wird Ursula also nicht wieder hinter Gittern landen.

5 Kommentare

  1. Die sind ja voll bekloppt. Eine 92 jährige Frau inhaftierten und Mörder mit Migrationshintergrund laufen lassen, weil sie Angst haben, das man ihnen selbst an die Wäsche geht. Feiges Pack

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  2. Ich bin bestürzt eine so alte Dame ohne Bewährung einzubuchten!
    Die sind doch Irre!
    Was für eine Meinung war das das sie eine solche Strafe bekommt?
    Was hatte sie gemeint?

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    • Die wollen tatsächlich eine 92 Jährige ins Gefängnis werfen. Auch auf die Gefahr hin das die Gefangene die Haft nicht überlebt.

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