Horst Mahler

Geboren im Januar 1936 in Haynau, Niederschlesien, ist ehemaliger Mitbegründer der Roten Armee Fraktion (RAF), sowie ehemaliger Rechtsanwalt, als welcher er auch die NPD im Verbotsverfahren 2002 vertrat. Im Jahre 2004 erhielt er aufgrund seiner politischen Arbeit ein vorläufiges Berufsverbot, bevor ihm 2009 die Zulassung als Anwalt komplett entzogen wurde. Mahler wurde im Laufe seines Lebens mehrfach wegen Meinungsdelikten wie zum Beispiel “Volksverhetzung” sowie “Leugnung des Holocaust” verurteilt.

  • So erhielt er im November 2007 vom Amtsgericht Cottbus eine sechsmonatige Haftstrafe ohne Bewährung wegen des Zeigens eines Hitlergrußes.
  • Im April 2008 folgte eine weitere Verurteilung wegen Beleidigung und Volksverhetzung zu 10 Monaten Haft ohne Bewährung.
  • Am 25. Januar 2009 verhängte das Landgericht München wegen sog. “Leugnung des Holocaust” eine Haftstrafe von 6 Jahren.
  • Kurz darauf folgte eine Verurteilung vor dem Landgericht Potsdam im März 2009 wegen mehrfacher “Volksverhetzung” zu weiteren 5 Jahren und 2 Monaten Haft.

So erhielt der damals 73-jährige Mahler quasi eine lebenslange Haftstrafe aufgrund von schlichten Meinungsdelikten.