Arnold Höfs

Arnold Höfs, der während bzw. nach dem Kriege Heimatvertriebener wurde, wohnt in Bennigsen, einem Ortsteil der Stadt Springe am Deister und war Schatzmeister des „Vereins zur Rehabilitierung der wegen des Bestreitens des Holocaust Verfolgten“ (VRBHV) und auch zeitweilig Schatzmeister des Vereins „Bauernhilfe“. Beide verbot Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble im Mai 2008, da sie in der BRD unliebsame Meinungen vertreten hatten. Bei einer in diesem Zusammenhang anberaumten bundesweiten Razzia war auch die Wohnung Höfs’ durchsucht, sein Computer beschlagnahmt und danach vom Bundesinnenministerium zusammen mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz ausgewertet worden.
Politische Repression durch die BRD
Am 3. Dezember 2008 verurteilte Richterin Franziska Jaeger vom Amtsgericht Springe (Niedersachsen) auf Antrag von Staatsanwältin Katharina Ihnen, Höfs zu vier Monaten Haft wegen angeblicher „Volksverhetzung“. Neben der Haft bekam Höfs auch noch eine Geldstrafe von 1.500 Euro, zu zahlen an die „Stiftung niedersächsischer Gedenkstätten“. Höfs war Wahlverteidiger von Ursula Haverbeck in dem gegen diese angestrengten Prozeß wegen ihrer Veröffentlichungen in den Mitteilungen des ebenfalls im Mai 2008 von Wolfgang Schäuble verbotenen Collegium Humanum in Vlotho. Er nahm Ende 2006 an der internationalen Holocaust-Konferenz in Teheran teil, zu der der iranische Präsident Mahmud Ahmadinedschad eingeladen hatte.
Gesinnungshaft 2015
Am 19. Mai 2015 fand die Gesinnungsjustiz dieser Republik ein weiteres Opfer. Der 79-jährige Arnold Höfs wurde in seinem Berufungsprozess zu einer Gefängnisstrafe von 10 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Als Straftat wird Höfs vorgeworfen, dass dieser in seinen selbstgeschriebenen Büchern den Holocaust bzw. die Opferzahlen des Holocausts relativieren würde. Dass Arnold Höfs für seine Bücher verfolgt wird, ist für den 79-jährigen nichts Neues. So musste er bereits schon einmal eine Haftstrafe von 4 Monaten absitzen.
Erneute Gesinnungshaft 2018
Im Berufungsverfahren wurde Höfs’ Haftstrafe auf 5 Monate ohne Bewährung reduziert; seit dem 3. Januar 2018 – dem Tag, an dem Monika Schaefer in einem Münchener Gerichtsgebäude verhaftet wurde – ist er in Haft. Vertreten wurde Höfs von Rechtsanwalt Wolfram Narath.
Das neue Jahr beginnt so, wie das alte geendet hat. Gestern, am 3. Januar 2018, mußte der 81-jährige Arnold Höfs eine fünfmonatige Haftstrafe antreten. Höfs saß in der Vergangenheit schon mehrfach wegen seiner abweichenden Meinung zu dem heutigen Geschichtsbild in Gesinnungshaft, ließ sich aber auch nach seinen Entlassungen nicht von seinen Forschungsergebnissen über die jüngere Geschichte abbringen. Zwar konnte Arnold Höfs sein Urteil von zehn Monaten Haft im Berufungsverfahren auf fünf Monate reduzieren, doch nichtsdestotrotz bleibt der bittere Beigeschmack, daß er jetzt erneut die Gesinnungshaft antreten und seine kranke Frau zurücklassen muß. Während Vergewaltiger, Mörder und Kinderschänder Tag für Tag milde Urteile von der bundesrepublikanischen Kuscheljustiz zu erwarten haben, werden hierzulande Rentner wie Arnold Höfs nur wegen ihrer Meinung wie Schwerkriminelle verfolgt.