Wolfgang Fröhlich

Geboren am 6. August 1951 ist ein deutscher Ingenieur für Verfahrenstechnik. Er war FPÖ-Bezirksrat im Wiener Gemeindebezirk Neubau und wurde 1994 aus der Partei ausgeschlossen.
Fröhlich trat 1998 als vereidigter Sachverständiger im Schweizer Prozeß gegen Jürgen Graf auf, der vom Gericht zu 15 Monaten Gefängnis “unbedingt” verurteilt wurde. Der Fachmann gutachtete zuvor, daß es physikalisch unmöglich gewesen sei, sechs Millionen Menschen mittels Zyklon B zu vergasen und wurde daraufhin von Staatsanwalt Dominik Aufdenblatten selbst mit Anklage bedroht. Fröhlich zeigte diesen wegen Nötigung und versuchter Verleitung zu falscher Zeugenaussage an, was abgewiesen wurde. Anfang 1999 erklärte Fröhlich, sich – wegen massiver Drohungen über private Kanäle – vorerst des Revisionismus zu enthalten.

  • Ab 2000 lebte Fröhlich versteckt. Am 1. Mai 2000 bat er den Wiener Botschafter des Iran um politisches Asyl, was ihm laut Gesellschaft für freie Publizistik (GfP 3/2000) gewährt wurde. Am 21. Juni 2003 wurde er in Wien verhaftet und im September 2003 mit dem Verbotsgesetz zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. 23 Monate war er inhaftiert.
  • Im Juni 2005 versandte er zum oben genannten Thema CDs an öffentliche Einrichtungen und wurde deshalb am 29. August 2005 wegen sogenannter Wiederbetätigung zu vier Jahren Haft verurteilt. 19 Monate war er inhaftiert.
  • Im Dezember 2006 nahm er an der ersten Holocaust-Konferenz, die in Teheran im Iran veranstaltet wurde, teil, weshalb er von Zeitgenossen wegen Verstoßes gegen das Antirassismusgesetz angezeigt wurde.
  • Im August 2007 stand er unter Bewährung und forderte in dieser Zeit u. a. Nationalratsabgeordnete und die Landeshauptleute zur Abschaffung des Verbotsgesetzes auf. Dafür und für seine “Holocaustleugnung” wurde er vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien am 14. Januar 2008 zu vier Jahren Gefängnis plus 29 Monaten aus der zurückgenommenen Bewährung, also gesamt 6 Jahren und 4 Monaten, verurteilt. Die Berufung wurde abgewiesen, das Urteil bestätigt.

Insgesamt wurde Wolfgang Fröhlich in den vergangenen Jahren zu 13 Jahren Haft verurteilt. Im Jahr 2018 mußte Wolfgang Fröhlich sich am 26. März 2018 wegen zwischen Oktober 2016 und Juli 2017 aus der Justizanstalt Stein verschickten Briefen sowie Eingaben bei Gerichten und Staatsanwaltschaften verantworten. Die Schreiben richteten sich laut Anklage beispielsweise an die 183 Parlamentsabgeordneten sowie die Richterschaft diverser Gerichte.

Im März 2018 wurde Wolfgang Fröhlich zu weiteren vier Jahren Gesinnungshaft mit anschließender Einweisung in die Psychiatrie verurteilt.

Am Sonntag, 28.11.2021, ist Dipl -Ing. Wolfgang Fröhlich im 71. Lebensjahr in Wien verstorben. Fröhlich darf in Anbetracht seiner langen Haftzeit von insgesamt über 15 Jahren und von drei Jahrzehnten politischer Verfolgung zu Recht als meistverfolgter Wissenschafter der Welt bezeichnet werden.