Marianne Wilfert nach § 130 Absatz 3 StGB verurteilt

Anfang der Woche wurde Marianne Wilfert nach § 130 Absatz 3 StGB verurteilt. Der Journalist Stefan Raven kritisiert dieses Urteil, da der am 1. Dezember 1994 eingeführte Straftatbestand der Holocaustleugnung in seinen Augen der Meinungsfreiheit und der wissenschaftlichen Debatte widerspricht.

Der Videojournalist Nikolai Nerling (Volkslehrer) begleitete Frau Wilfert durch den ganzen Prozess. Das Gericht verurteilte Wilfert zu 1 Jahr und 3 Monate ohne Bewährung. Ein hartes Urteil für eine Erstverurteilung. Wir sprechen hier von einem Menschen, der wegen des Äußerns seiner Meinung – die niemand teilen muss – 15 Monate eingesperrt wird. Doch das ist noch nicht alles. Wie Nerling in seinem Videobericht mitteilte, sprach der Staatsanwalt davon, dass Frau Wilfert diese Tat leugne. Der Richter sagte in seiner Urteilsbegründung, dass sie es eigentlich wisse, aber dadurch dass sie es leugne, würde sie es billigen. So werden in Deutschland im Jahr 2021 Urteile begründet.

Ihr Anwalt, Wolfram Narath, teilte nach dem Prozess gegenüber dem Volkslehrer mit: “Wenn ich als Strafverteidiger spreche, dann ist mir als erstes aufgefallen, dass die Staatsanwaltschaft mit ihrer Berufung, die eine Haftstrafe von 2 Jahren und 6 Monate verlangt hat, gescheitert ist. Es ist letztlich bei einem geringeren Strafausspruch geblieben. Jetzt ist natürlich zu prüfen, inwiefern Revision eingelegt werden kann, aufgrund der besonderen prozessualen Situation, die sich heute ergeben hat. […] Insgesamt ist es doch sehr bezeichnend, dass eine bis dahin völlig unbestrafte Frau, die auch ein sehr redliches, fleißiges und bescheidenes Leben geführt hat, sich für vielerlei Dinge interessiert, naturverbunden ist, Musikerin noch geworden ist, mehrere Sprachen spricht, dass eine bisher völlig unbestrafte Endsechzigerin hier gleich mit einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung von 1 Jahr und 3 Monaten bedient wird. Sicherlich kann jeder Jurist sagen, es war ja nicht nur ein Vorwurf, es sind mehrere Anklagen gewesen, das ist sicher richtig. Aber ihr trotz allem die Bewährungschance zu nehmen, während sie sehr eindringlich während der Hauptverhandlung in diesem Prozess dargelegt hat, wie sie überhaupt zu ihrer neuen Überzeugung gekommen ist. Sie hat hier gesagt, sie hat am Anfang fest daran geglaubt, dass es so war und sei dann eben im Zuge von mehreren Jahren, insbesondere angeregt durch einen Kontingentflüchtling aus der UDSSR überhaupt auf das Thema gestoßen worden, was dann zehn Jahre später dazu geführt hat, dass sie eine andere Überzeugung gewonnen hat und mit dieser gewonnenen Überzeugung nicht mehr hinter dem Berg halten konnte.”

Weiter sagte Narath: “Wenn man das im Einzelfall betrachtet, halte ich es für eine vollkommen überzogene Strafe, insgesamt ist ja bekannt, wie ich zu der Strafvorschrift an sich stehe. Ich halte diese Strafvorschrift nach wie vor für einen Fremdkörper im deutschen Strafrecht. Diese Strafgesetzgebung im § 130 Absatz 3 ist so ungewöhnlich und systemfremd für unser Strafrecht, dass ich an meiner Kritik festhalte und nach wie vor der Überzeugung bin, dass diese Strafvorschrift verfassungs- und menschenrechtswidrig ist.” Weiter berichtet der Strafverteidiger von seiner Zeit als Jugendlicher und junger Erwachsener, wo es diese Strafvorschrift noch nicht gab und es damals sehr streitbar, aber auch sehr ruhig über dieses Thema diskutiert wurde. Die Diskussionskultur – auch an der Schule – sei dadurch verloren gegangen, was ein bedauernswerter Verlust sei.

Wie oben angeschnitten ist die Haftstrafe für die alte Dame jedoch noch nicht alles. Für Gerichts- und Anwaltskosten, aber auch geladene Zeugen, etc. kommen auf Marianne Wilfert jetzt Kosten von ca. 30.000 Euro auf sie zu.

Bankverbindung von Marianne Wilfert:

Sparkasse Hochfranken
IBAN: DE80 7805 0000 0222 8195 00
BIC: BYLADEM1HOF

Es lebe der Volkszusammenhalt!

3 Kommentare

  1. Danke an den “Volksleerer”, dass er die alte Dame medial schön vorgeführt hat. So wie Ursula Haverbeck, die (nach Medienberichten) wegen seines Videointerviews mit ihr erneut verurteilt wurde.

    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/prozess-gegen-holocaust-leugnerin-ursula-haverbeck-ich-halte-dieses-verfahren-fuer-hoechst-fragwuerdig-a-2b38a995-ceb7-4053-9c42-4ae2500d1af1

    http://www.tagesspiegel.de/berlin/rechtsextremistin-ursula-haverbeck-92-jaehrige-holocaust-leugnerin-in-berlin-erneut-zu-haft-verurteilt/26688594.html

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    • Stimmt der sog. “Volkslehrer” führt diese Leute wahrhaftig vor, nämlich vors Gericht und zwar mit seinen Aufzeichnungen! Seine Interviews diesen offenbar als Beweismittel vor Gericht, worauf u.a. Ursula Haverbeck verurteilt wurde und in Haft kam.

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