Landgericht lehnt Haftverkürzung von Ursula Haverbeck ab

Die beantragte Haftverkürzung für die Dissidentin Ursula Haverbeck wurde von der Strafvollstreckungskammer des Bielefelder Landgerichts abgelehnt. Gerichtssprecher Guiskard Eisenberg erklärte gegenüber Radio Herford, daß die 91-Jährige nicht vorzeitig auf Bewährung entlassen wird. Eine Begründung hierzu erfolgte nicht. Im Januar 2020 hat die Dissidentin 2/3 ihrer zweieinhalbjährigen Strafhaft abgesessen und dies ist normalerweise der Zeitpunkt, ab dem eine Freilassung auf Bewährung infrage kommt. Für viele Schwerstkriminelle öffnen sich nach 2/3 ihrer Haftzeit die Gefängnistore, so nicht bei einer 91jährigen Deutschen, welche für Meinungsfreiheit und freie Geschichtsschreibung eintritt und dafür weggesperrt wird.

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