Horst Mahler muss für weitere 3,5 Jahre ins Gefängnis!

Die Staatsanwaltschaft München versendete die Aufforderung, dass Horst Mahler in 14 Tagen, also bis zum 19.04.2017 die Haft antreten soll. Er soll für weitere 1.262 Tage in den Cottbuser Kerker trotz: 70 % Behinderung, Herzinsuffuzienz, Niereninsuffizienz, Diabetes mellitus, Gleichgewichtausfall und einem älteren Herzinfarkt …

Sein Verbrechen ist die offizielle Geschichtsschreibung zu hinterfragen!
Weg mit Gesinnungsparagrafen wie §86a und §130 StGB!

Freiheit für Horst Mahler

Die Erklärung Horst Mahlers vom 06.04.2017 als PDF: Erklärung Horst Mahlers (Vorsorglich Zensiert)

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