Banner-Aktion für den inhaftierten Horst Mahler

Am 23. Mai 2017 wurde Horst Mahler von einer Vertreterin der ung. Asylbehörde eröffnet, dass sein Asylantrag ohne sachliche Prüfung der Ablehnung unterliegt, da es nach den EU Bestimmungen kein Asyl für EU Bürger geben darf. Sie stimmte Horst Mahler zu, dass die Genfer Flüchtlingskonvention insoweit ausgehebelt sei.

Um auf das Schicksal Horst Mahlers aufmerksam zu machen, zogen Aktivisten in Berlin los und hingen einige Info-Banner.

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