Alfred Schaefer erneut inhaftiert

Kurz vor Mittag des 23. August 2023 wurde Alfred Schaefer von mindestens vier Polizisten in seinem Haus besucht, um ihm seinen „Taxidienst“ ins Gefängnis zu ermöglichen. Er soll eine sechsmonatige Haftstrafe verbüßen, weil er seinem Kumpel im Hof ​​des letzten Gefängnisses, in dem er war, gezeigt hat, wie hoch sein Hund Pawlow springen kann. Am 25.05.2023 wurde die vom Amtsgericht verhängte Haftstrafe von sechs Monaten (ohne Bewährung) vom Landgericht Augsburg bestätigt.

Alfreds Frau hörte einen Tumult und öffnete die Haustür, um zu sehen, dass die Polizei das Gebäude bereits betreten hatte. Sie hatten einige seltsame Werkzeuge, wie zum Beispiel einen rostigen alten Spaten, und teilten der Zentrale am Telefon mit, dass sie das Gebäude betreten hatten und vor der Tür der Zielperson standen.

Offenbar hatten sie nicht vor, zu klingeln oder zu klopfen. Zum Glück war seine Frau schon da, sonst hätten sie vielleicht die Tür aufgebrochen. Alfreds Frau erzählte diesen Beamten, dass Alfred unten im Garten sei, und begleitete sie dorthin. Zwei weitere Polizisten näherten sich von der anderen Seite des Hofes. Offensichtlich waren sie bereit, Alfred zu überfallen, falls er fliehen sollte. Alfred hatte jedoch nicht die Absicht zu fliehen.

Hintergrundinformation für Leute, die es vielleicht nicht wissen: Alfred Schaefer sollte am 3. August im Gefängnis erscheinen, aber er ging am 3. August einfach nicht freiwillig ins Gefängnis, wie es ihm befohlen wurde.

Sobald die Haftadresse bekannt wird, erscheint sie in der Rubrik – BRIEFE.

4 Kommentare

  1. Alles, was hier prozessual veranlaßt wird, basiert auf Identifikation mit der Kunstfigur JURISTISCHE PERSON Michel DEUTSCH. Warum das ausgerechnet bei Art. 5 noch nicht angekommen ist gibt arg zu denken. 🙄

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  2. Meinungsdelikte und politische Gesinnungshaft gibt es nur in Diktaturen. In einer Demokratie gibt es Meinungsfreiheit, egal zu welchem Thema.

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