Keine Bewährung für Ursula Haverbeck

Laut Strafgesetzbuch können Häftlinge unter bestimmten Voraussetzungen eine vorzeitige Haftentlassung beantragen. Mörder, Drogendealer, Vergewaltiger .. sie alle eint, dass sie von deutschen Gerichten regelmäßig, nach Absitzen von 2/3 ihrer auferlegten Haftstrafe, entlassen werden. Solche Regelungen gelten jedoch nicht für politische Straftaten.

Das Landgericht Bielefeld sah für Haverbeck allerdings keine günstige Prognose und lehnte ihren Antrag ab. Das OLG entschied bereits am 24. September, dass die Beschwerde Haverbecks gegen diese Entscheidung unbegründet ist.

Ein Kommentar

Schreibe einen Kommentar zu R.P. ThiemeAntworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert