Das war der Verhandlungstag gegen Ursula Haverbeck am 17.11.2020

Heute fand der angekündigte §130 StGB (die sogenannte “Volksverhetzung”) Prozess gegen Ursula Haverbeck im Amtsgericht Moabit Berlin statt. Nach ihrer Entlassung aus der JVA Bielefeld vor wenigen Tagen lässt man Ursula also keinerlei Zeit die “Freiheit” zu genießen, man möchte die betagte Dame wohl schnellstmöglich wieder hinter Gittern sehen. Es ging heute um ein Video des “Volkslehrers” in dem er Ursula einige Fragen stellt.

Ursula machte sich natürlich nicht alleine auf den Weg zu dieser Verhandlung. Die Einlasskontrollen waren recht freundlich, es wurde nur nach Metallgegenständen gescannt und Taschen sowie Telefone durften am Mann bzw. der Frau verbleiben. Aufgrund einiger Prozessbeobachter, sowohl Unterstützer Ursulas aber auch linkskrimineller Foto-Aktivisten, wurde kurz vor beginn der Verhandlung der Verhandlungssaal gewechselt. Nikolai Nerling, der “Volkslehrer” war natürlich auch unter den Prozessbeobachtern. Er wurde nach einigem Hin und Her durch die anwesenden Gerichtsdiener aus dem Gericht entfernt.

Auf Presseanfrage meldete sich die Pressesprecherin des Strafgerichts, Frau Jani zu Wort. Sie nannte wegen des Datenschutzes keine Namen, teilte aber mit, dass für die Drehgenehmigung bestimmte Auflagen einzuhalten sind. Darunter fällt auch, dass Personen, insbesondere Bedienstete des Gerichts und der Ordnungsbehörden, nur mit deren Erlaubnis gefilmt werden dürfen. Einer der zwei anwesenden Journalisten mit Drehgenehmigung hat sich ihrer Aussage nach nicht daran gehalten und wurde daraufhin von Frau Jani angesprochen. An der Echtheit des Presseausweises hatte sie Zweifel angemeldet und wollte das ihrer Aussage nach überprüfen. Bis dahin sollte der Journalist (sie sagte nicht, dass es sich hierbei um Nikolai Nerling handelte) das Filmen einstellen, wogegen er sich verwehrte. Darauf sprach sie ein Hausverbot aus, welchem der Journalist nicht nachkam, woraufhin er mit körperlichen Zwang entfernt wurde.

Warum ein ordentlicher Presseausweis eines anerkannten Journalistenverbandes von einer Gerichtspressesprecherin nicht erkannt wird oder sie deren Echtheit anzweifelt, bleibt unklar. Ob dies eine geplante Maßnahme war kann man sich denken, muss man aber nicht.

Nachdem die Verhandlung endlich beginnen konnte wurde recht schnell klar warum Ursula das Gericht im Vorfeld um eine Verlegung des Verhandlungstermins bat. Die gesundheitlich angeschlagene Ursula Haverbeck hat leider nach der Haftzeit mit akuter Schwerhörigkeit zu kämpfen. Das Gericht beschloß kurzerhand ihr Kopfhörer zu verpassen, damit sie die Verhandlung verfolgen könne. Im laufe der Verhandlung kam es jedoch zu Unterbrechungen da diese Kopfhörer scheinbar nicht aussreichten.

Ursula sprach ca. 20 Minuten und verteidigt sich gegen die Vorwürfe der Anklage. Danach wurde das Video in dem Ursula die “Straftat” begangen, also etwas gesagt haben soll, abgespielt. Die 92 jährige Ursula musste sich dieses Video im Stand vorne am Richtertisch ansehen und nachdem Ursulas Anwalt Wolfgang Narath daraufhin die Zeugenaussage des “Volkslehrers” forderte wurde der Schauprozess gegen Ursula auf den 04.12.2020 vertagt. Nikolai bzw. der “Volkslehrer” war natürlich noch vor Ort, es war dem Gericht aber nicht möglich eine Zeugenaussage von ihm für den heutigen Tag einzuplanen.

Das Ringen um “Recht” haben und “Recht” bekommen, geht also in die nächste Runde.

12 Kommentare

  1. DIE ÜBERSCHRIFT MUSS GEÄNDERT WERDEN!
    ES MUSS HEISEN:
    VOLLE REHABILITATION FÜR URSULA HAVERBECK, FINANZIELLER SCHADENSERSATZ UND SCHMERZENSGELD, SOWIE STRAFRECHTLICHE VERFOLGUNG IHRER PEINIGER!

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  2. Es ist unmöglich wie man diese Frau fertig macht.Was müssen die Angst haben vor Ihr…Das man so Sachen mit einer Dame von 92 Jahren macht.Sollten sich schämen.

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  3. Ich bewundere den Mut und die Standfestigkeit von Frau Haverbeck und hoffe, sie bleibt uns noch lange gesund erhalten.

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    • Meine Hochachtung hat sie und ihr ehemaliger Mann auch. Wer die Wahrheit sagt , brauch ein schnelles Pferd.

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  4. BVerfGE 1 BvR 1677/15 vom 03.11.2015
    Die Rechtsfähigkeit juristischer Personen als auch der BRiD an sich:
    Wenn man die Entscheidung des BVG korrekt interpretiert, so sind die BRiD-Gerichte
    allesamt nicht grundrechtefähig und somit auch nicht prozeßfähig.
    Eine juristische Person ohne jegliches Grundrecht ist nicht grundbuch-,
    recht-, geschäfts-, handlungs-, delikt-, insolvenz-, vertrag- oder
    prozeßfähig, sondern ausnahmslos nur schuldfähig!
    Die Feststellung der jur. Person im Urteil des Bundesverfassungsgerichts
    in BVerfGE 1 BvR 1677/15 vom 03.11.2015 ist:
    • Die Grundrechtsfähigkeit einer juristischen Person des öffentlichen
    Recht ist grundsätzlich dann zu verneinen, wenn diese öffentliche
    Aufgaben wahrnimmt!
    und
    • Gleiches gilt für juristische Personen des Privatrechts, die von der
    öffentlichen Hand gehalten oder beherrscht werden.
    Das bedeutet im Gesamtergebnis, nichts, rein gar nichts was von den
    Rechtelosen NS- Beamten der BRD jemals erlassen, geurteilt, gefordert, angeordnet wurde,
    hatte jemals irgendeine Rechtskraft.
    Hatte es aufgrund des Urteils von 1987, alle Deutschen sind seit 1871
    Träger des Selbstbestimmungsrechtes
    ohnehin nicht.
    Die Rechteträger / Reichsangehörigen Deutschen standen der BRD schon immer
    Ex- Territorial gegenüber.
    Bedeutung, – Ein Staat steht einem anderen gegenüber, z. B. die Schweizer können
    von den Franzosen keine Steuern verlangen oder Gerichte in Frankreich installieren.

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  5. Ich und meine Familie wünschen Frau Haverbeck Glück und Segen.
    In tiefer Ehrfurcht verneigen wir uns vor dieser standhaften Frau

    Ralf Krause und Familie

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